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#Hochzeit in Italien

Viva Italia – Freie Trauung in San Gimignano / Toskana

Freie Trauung in Italien | Toskana

#freietrauungtoskana

Ja in Italien lässt es sich schön Hochzeit machen und das nach meinem Geschmack – locker, einfach und trotzdem soooo schön. Man braucht nicht viel – ausser tolles Wetter und gute Laune und Gäste – die es verstehen – ungezwungen zu feiern.

Anetta und Ben in der Toskana haben wir getraut. Wenn man es nicht wüsste könnte man denken, die beiden sind ein italienisches Traumpaar. So ist es aber nicht, denn Anetta und Ben leben in Deutschland und Anette ist Ukrainerin und Ben typisch Deutsch,:-) Für uns war die Anfrage recht kurzfristig und trotzdem haben wir,  wie Flüge noch gut planen können.

Mein großes Kompliment gilt dem Fotografenpaar Don & Helen, die genau den Stil verfolgen, den leider wenig Deutsche drauf haben. Wunderschöne Bilder – so kenne ich es auch von den britischen Fotografen – die Wedding fast erfunden haben, so wie sie es zelebrieren.:-)

Fotografen Don & Helen

Lieber Ben, liebe Anetta es war uns eine EHRE, dass wir euch kennenlernen durften.

Nun schaut einfach mal und genießt die Fotos, so wie ich es genossen hatte.:-) Traumhaft schön.

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Hochzeit in Italien

Hochzeit, freie Trauungen in Italien? Keine Seltenheit mehr.

Wir, und da meine ich Giovanna und ich sind die perfekte Hochzeitsplaner für Paare, die sich Italien sich für Ihre Traumhochzeit aussuchen. Von kleinen intimen oder auch eine größere Hochzeit ist für uns immer wunderschön und einzigartig. Es kann ein Schloss, ein romantisches Restaurant , ein Weingut mit Vintage Flair oder eine private Villa sein.  Im  Grünen oder mitten in der Stadt.

Eine freie Trauung in deutsch, italienisch, in deutsch/italienisch oder englisch? Wir bieten es an und helfen Euch soweit wie möglich, so dass Ihr Euch ganz einfach entspannt auf die Hochzeit freuen dürft.

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HEIRATEN IN ITALIEN / GARDASEE

 

Heiraten am Gardasee – ein Überblick

 Welche Schritte sind für eine Heirat am Gardasee erforderlich?

Die bürokratischen Regelungen für eine Heirat in Italien sind unter anderem von Staatsbürgerschaft undWohnsitz abhängig. Nach diesen Kriterien richten sich nicht allein die bürokratischen Anforderungen, sondern in vielen Gardaseeorten auch der Preis für die Miete von Gemeindesälen und Kirchen.

Im Folgenden sind ausschließlich die Anforderungen aufgeführt, die von einem Brautpaar zu beachten sind, das weder die italienische Staatsbürgerschaft besitzt, nochden ersten Wohnsitz in Italien hat.

Erforderliche Papiere
Zur Heirat bedarf es der Geburtsurkunde auf internationalem Vordruck von Braut und Bräutigam sowie einesEhefähigkeitszeugnisses auf internationalem Vordruck.Die internationale Geburtsurkunde ist beim Geburtsstandesamt anzufragen, das internationale Ehefähigkeitszeugnis beim Standesamt des aktuellen/letzten Wohnortes in der Bundesrepublik.

Für die Beantragung des Ehefähigkeitszeugnisses in Deutschland werden die Abstammungsurkunde, dieAufenthaltsbescheinigung des deutschen Einwohnermeldeamtes und eine beglaubigte Kopie des Reisepassesoder Personalausweises benötigt. Im Falle von vohergehender Scheidung oder Verwitwung eines der zukünftigen Ehepartner sind auch die Urkunden zur vorangegangenen Ehe und Scheidung bzw. die Sterbeurkunde einzureichen.

Trauzeugen
Zum festgesetzten Termin müssen zwei volljährige Trauzeugen erscheinen (einer für die Braut und einer für den Bräutigam)

Übersetzer
Sollten Braut, Bräutigam oder alle beide nicht des Italienischen mächtig sein, bedarf es eines volljährigen Übersetzers.

Namensgebung
Sollte ein Ehename gewünscht sein, so muss nach erfolgter Eheschließung eine entsprechende Namenserklärung beim deutschen Standesamt eingereicht werden.

Güterrechtliche Vereinbarungen
In Italien ist es möglich, güterrechtliche Vereinbarungen bei der Eheschließung zu treffen.

Nach der Eheschließung
Das Deutsche Generalkonsulat in Mailand rät, sich im Anschluss an die Eheschließung vom italienischen Standesamt sofort eine oder mehrere Heiratsurkunden auf internationalem Formular ausstellen bzw. zuschicken zu lassen.
Die in Italien geschlossene Ehe wird auf Antrag vom deutschen Standesamt im Eheregister eingetragen.

Standesamtliche und kirchliche Heirat
Nach italienischem Recht kann die Ehe entweder im Standesamt oder in der Kirche (Konkordatsehe) geschlossen werden. Beide Ehen werden in Deutschland als rechtsgültig anerkannt.

Kirchliche Trauung – Katholisch
Nicht jede Kirchengemeinde (parrocchia) freut sich über Hochzeitspaare von außerhalb. So ist mit dem jeweiligen Gemeindepriester abzustimmen, ob er bereit ist Paare zu trauen, die nicht zu seiner Gemeinde gehören, oder ob er die Kirche evtl. für die Trauung mit einem Gast-Priester zur Verfügung stellt.

Kirchliche Trauung – Protestantisch
Voraussetzung für die kirchliche Trauung in Italien ist die bereits zivilrechtlich geschlossene Ehe sowie eine Dimissoriale (Bestätigung) des Heimatpfarramtes, das die Trauung in einer anderen Gemeinde stattfinden kann.
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Ökumenische Trauung
Der Pfarrer Urs Michalke von der evangelisch-lutherischen Gemeinde von Verona und Gargnano vollzieht auch gemischt-konfessionelle Trauungen.
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Quellen
Die hier angegebenen Informationen sind bei den örtlichen Behörden, Kichenverantwortlichen und dem Deutschen Konsulat in Mailand zusammengetragen worden. Für Aktualität und Vollständigkeit wird keine Garantie übernommen. Für weitere Fragen raten wir, sich an das Deutsche Generalkonsulat in Mailand.

Deutsches Generalkonsulat Mailand
Via Solferino 40
20121 Milano
Tel.: +39-02-6231101
E-mail: info@mailand.diplo.de

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