Heiraten am Gardasee – ein Überblick
Die bürokratischen Regelungen für eine Heirat in Italien sind unter anderem von Staatsbürgerschaft undWohnsitz abhängig. Nach diesen Kriterien richten sich nicht allein die bürokratischen Anforderungen, sondern in vielen Gardaseeorten auch der Preis für die Miete von Gemeindesälen und Kirchen.
Im Folgenden sind ausschließlich die Anforderungen aufgeführt, die von einem Brautpaar zu beachten sind, das weder die italienische Staatsbürgerschaft besitzt, nochden ersten Wohnsitz in Italien hat.
Erforderliche Papiere
Zur Heirat bedarf es der Geburtsurkunde auf internationalem Vordruck von Braut und Bräutigam sowie einesEhefähigkeitszeugnisses auf internationalem Vordruck.Die internationale Geburtsurkunde ist beim Geburtsstandesamt anzufragen, das internationale Ehefähigkeitszeugnis beim Standesamt des aktuellen/letzten Wohnortes in der Bundesrepublik.
Für die Beantragung des Ehefähigkeitszeugnisses in Deutschland werden die Abstammungsurkunde, dieAufenthaltsbescheinigung des deutschen Einwohnermeldeamtes und eine beglaubigte Kopie des Reisepassesoder Personalausweises benötigt. Im Falle von vohergehender Scheidung oder Verwitwung eines der zukünftigen Ehepartner sind auch die Urkunden zur vorangegangenen Ehe und Scheidung bzw. die Sterbeurkunde einzureichen.
Trauzeugen
Zum festgesetzten Termin müssen zwei volljährige Trauzeugen erscheinen (einer für die Braut und einer für den Bräutigam)
Übersetzer
Sollten Braut, Bräutigam oder alle beide nicht des Italienischen mächtig sein, bedarf es eines volljährigen Übersetzers.
Namensgebung
Sollte ein Ehename gewünscht sein, so muss nach erfolgter Eheschließung eine entsprechende Namenserklärung beim deutschen Standesamt eingereicht werden.
Güterrechtliche Vereinbarungen
In Italien ist es möglich, güterrechtliche Vereinbarungen bei der Eheschließung zu treffen.
Nach der Eheschließung
Das Deutsche Generalkonsulat in Mailand rät, sich im Anschluss an die Eheschließung vom italienischen Standesamt sofort eine oder mehrere Heiratsurkunden auf internationalem Formular ausstellen bzw. zuschicken zu lassen.
Die in Italien geschlossene Ehe wird auf Antrag vom deutschen Standesamt im Eheregister eingetragen.
Standesamtliche und kirchliche Heirat
Nach italienischem Recht kann die Ehe entweder im Standesamt oder in der Kirche (Konkordatsehe) geschlossen werden. Beide Ehen werden in Deutschland als rechtsgültig anerkannt.
Kirchliche Trauung – Katholisch
Nicht jede Kirchengemeinde (parrocchia) freut sich über Hochzeitspaare von außerhalb. So ist mit dem jeweiligen Gemeindepriester abzustimmen, ob er bereit ist Paare zu trauen, die nicht zu seiner Gemeinde gehören, oder ob er die Kirche evtl. für die Trauung mit einem Gast-Priester zur Verfügung stellt.
Kirchliche Trauung – Protestantisch
Voraussetzung für die kirchliche Trauung in Italien ist die bereits zivilrechtlich geschlossene Ehe sowie eine Dimissoriale (Bestätigung) des Heimatpfarramtes, das die Trauung in einer anderen Gemeinde stattfinden kann.
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Ökumenische Trauung
Der Pfarrer Urs Michalke von der evangelisch-lutherischen Gemeinde von Verona und Gargnano vollzieht auch gemischt-konfessionelle Trauungen.
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Quellen
Die hier angegebenen Informationen sind bei den örtlichen Behörden, Kichenverantwortlichen und dem Deutschen Konsulat in Mailand zusammengetragen worden. Für Aktualität und Vollständigkeit wird keine Garantie übernommen. Für weitere Fragen raten wir, sich an das Deutsche Generalkonsulat in Mailand.
Deutsches Generalkonsulat Mailand
Via Solferino 40
20121 Milano
Tel.: +39-02-6231101
E-mail: info@mailand.diplo.de
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